Energieausweis
Sonntag 4. Mai 2008 von Martin
Energieausweis wird Pflicht
Ab 1. Juli 2008 wird der Energieausweis zum Pflichtdokument für Vermieter und Verkäufer von Immobilien, deren Gebäude vor 1965 fertiggestellt wurde. Eine Fristverlängerung besteht für Wohnobjekte, die ab 1965 gebaut wurden, hier lautet der Stichtag zum Energieausweis der 1. Januar 2009. Ziel des Energieausweises ist die Sensibilisierung für eine energieeffiziente Gebäudesanierung.
Beim Energieausweis lassen sich zwei Arten unterscheiden. Zum einen ist der verbrauchsorientierte Energieausweis erhältlich und zum anderen der bedarfsorientierte Energieausweis. Der verbrauchsorientierte Energieausweis dokumentiert den durchschnittlichen Energieverbrauch eines Wohnobjektes während der vergangenen Jahre. Allerdings liefert dieser Ausweis wenige Informationen über den tatsächlichen Energiebedarf des Gebäudes und bietet daher nur bedingte Erkenntnisse über den möglicherweise anstehenden Sanierungsbedarf. Der verbrauchsorientierte Energieausweis ist auch deshalb wenig aussagekräftig, da verschiedene Bewohner eines Gebäudes einen unterschiedlichen Energiebedarf haben. Wird beispielsweise eine Wohnung an Berufstätige vermietet, die tagsüber nicht zuhause sind, ist hier natürlich ein geringer Energiebedarf zu verzeichnen als bei einer Großfamilie. Die gleiche Wohneinheit kann also mit dem einen Mieter sehr energiesparend sein, mit einem anderen Mieter dagegen kann die Wohnung zu einem Energiefresser werden.
Der bedarfsorientierte Energieausweis liefert hier aussagekräftigere Informationen, neben den Verbrauchswerten wird auch der Sanierungszustand des Hauses dokumentiert. Hierbei werden also auch Schwachstellen des Energieverbrauchs angezeigt. Der Energieausweis liefert nicht nur für den Vermieter wichtige Informationen auch Mieter sollten, bevor sie den Mietvertrag unterschreiben einen Blick auf den Energieausweis werfen. Dieser kann aufschlussreiche Informationen über die anstehenden Nebenkosten geben und somit vor bösen Überraschungen in Form von hohen Nebenkostennachzahlungen schützen.
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Kategorie: Energie und Strom-News | 5 Kommentare »

